Bezeichnung der vorgesehenen Bauausführung und Materialien. Der Baubeschrieb ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Baugesuchs, des Baubescheids und der Bauausführung. Allfällige Änderungen sind nur nach vorgängiger Genehmigung durch die Baubehörde (Amt für Hochbau und Raumplanung) zulässig.