Ist ein Objekt der BWK II oder III durch Naturgefahren betroffen oder befindet sich ein Objekt der BWK I gemäss Gefahrenkarte in den Gefahrenzonen Rot, Blau+ oder Blau ist bei Planungsbeginn zwingend mit dem Amt für Bevölkerungsschutz abzuklären, welche Objektschutzmassnahmen zu planen und welche erforderlichen gefahrentechnischen Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch beim Amt für Bau und Infrastruktur einzureichen sind. In der roten Gefahrenzone besteht für Neu- und Anbauten ein Bauverbot. Bei Sanierungen und Umnutzungen ist vorab die Baubehörde zu kontaktieren.