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Adressat

Steuerverwaltung
Postfach 684
9490 Vaduz
Liechtenstein

Antrag auf Gewährung des Status als Privatvermögensstruktur

Einleitungstext

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei längerer Nicht-Bearbeitung des Antrags die aktuelle Sitzung abläuft und die eingegebenen Daten verloren gehen. Es wird daher empfohlen die Daten zwischenzuspeichern, um einen eventuellen Datenverlust vorzubeugen.

Fortschrittanzeige


I. Angaben zur juristischen Person
Wirtschaftliche Tätigkeit

Wirtschaftliche Tätigkeit

1 Übt die Antragstellerin (zukünftig) eine Produktions-, Dienstleistungs- oder Handelstätigkeit aus?
2 Hält die Antragstellerin (zukünftig) Bankable Assets?
3 Hält die Antragstellerin (zukünftig) Immobilien?
4 Werden (zukünftig) Darlehen vergeben?
5 Hält die Antragstellerin (zukünftig) andere Vermögenswerte?
6 Hält bzw. beabsichtigt die Antragstellerin Beteiligungen an juristischen Personen zu halten?
7 Sind juristische Personen (direkt oder indirekt) an der Antragstellerin beteiligt/begünstigt, die ihrerseits nicht die Voraussetzungen gemäss Art. 64 SteG (sinngemäss) erfüllen, d.h. insbesondere wirtschaftlich tätig sind?
8 Erhält die Antragstellerin (zukünftig) von ihren Anteilseigern, Anlegern oder Dritten Vergütungen oder Kostenerstattungen für ihre Tätigkeit gemäss Art. 64 Abs. 1 Bst. a SteG ?
Statuten

Statuten

9 Erfüllen die Statuten die Voraussetzung gemäss Merkblatt Ziffer 6:

- Hinweis auf die Beschränkungen gemäss Art. 64 SteG (inländische juristische Personen mit Sitz in Liechtenstein, welche im Handelsregister eingetragen/hinterlegt sind, bei denen die Errichtung nach dem 1.3.2011 erfolgte)
oder
- ein kaufmännischer Betrieb ist ausgeschlossen (ausländische juristische Personen mit Ort der tatsächlichen Verwaltung in Liechtenstein sowie inländische juristische Personen mit Sitz in Liechtenstein, welche im Handelsregister eingetragen/hinterlegt sind, bei denen die Errichtung vor dem 1.3.2011 erfolgte)
Punkt 10 und 11 sind nur von Antragstellerinnen auszufüllen, welche keine Stiftungen sind

Punkt 10 und 11 sind nur von Antragstellerinnen auszufüllen, welche keine Stiftungen sind

10 Wirbt die Antragstellerin (zukünftig) aktiv um Anteilseigner oder Anleger?
11 Werden die Aktien oder Anteile der Antragstellerin (zukünftig) öffentlich platziert oder an einer Börse gehandelt?
II. Antrag

II. Antrag

III. Zeitpunkt der Umstellung

III. Zeitpunkt der Umstellung

Soll die Umstellung auf Beginn des laufenden Steuerjahres (Geschäftsjahres) erfolgen:
Soll die Umstellung auf Beginn des folgenden Steuerjahres (Geschäftsjahres) erfolgen:
IV. Wesentliche Änderungen

IV. Wesentliche Änderungen

Die gemachten Angaben gelten für folgende Unternehmen

Die gemachten Angaben gelten für folgende Unternehmen

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Rückfragen sind zu richten an

Rückfragen sind zu richten an

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