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Amt für Volkswirtschaft
Postfach 684
9490 Vaduz
Liechtenstein

Grenzüberschreitende Berufsausübung: Gesuch um Neuerteilung oder Verlängerung einer Meldebestätigung gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz

Einleitungstext

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Eine Meldebestätigung gemäss dem Bauwesen-Berufe-Gesetz benötigen natürliche/juristische Personen mit Sitz im Ausland für die grenzüberschreitende Berufsausübung.

Eine bereits angesuchte Meldebestätigung oder Verlängerung kann bis zu 6 Monate nach deren Ablauf um ein Jahr verlängert werden. Haben sich die beim vormaligen Ansuchen bekanntgegebenen Daten verändert oder ist die letzte Bestätigung/Verlängerung seit mehr als 6 Monaten abgelaufen, muss die Meldebestätigung neu angesucht werden.

Die Meldebestätigung ist nur für vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung in Liechtenstein bestimmt.

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