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E-Government

Adressat

Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
Postfach 684

9490 Vaduz
Liechtenstein

Meldeformular

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Hinweis

Hinweis

Meldepflicht
Nach Art. 43 KomG in Verbindung mit Art. 3 und 4 VKND sind Betreiber der elektronischen Kommunikation gegenüber der Regulierungsbehörde meldepflichtig. Die Meldepflicht umfasst auch jede Änderung meldepflichtiger Angaben.

Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten
Betreiber, die in Liechtenstein keine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes haben, müssen nach Art. 6a VKND anlässlich der Meldung einen Zustellungsbevollmächtigten in Liechtenstein namhaft machen und während der gesamten Dauer der Ausübung ihrer Tätigkeit über einen solchen verfügen.
Meldepflichtiger - Firma

Meldepflichtiger - Firma

Kontaktperson

Kontaktperson

Zustellbevollmächtigter in Liechtenstein

Zustellbevollmächtigter in Liechtenstein

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